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CORPORATE
- Bufete Padilla Anwaltschaft - Torrevieja Spanien
Gründung eines neuen Unternehmens in Spanien
Ich werde die Tour erklären häufigste und übliche Wege
der Gründung eines neuen Unternehmens in Spanien nach Gesellschafts-und
Zivilrecht.
Es gibt hauptsächlich vier Möglichkeiten, um ein Geschäft
unter dem spanischen Unternehmen System starten, die Sociedad de Responsabilidad
Limitada (am häufigsten), die Sociedad Anonima, die Sociedad Civil
und der Comunidad de Bienes (diese beiden letzten sind Zivilgesellschaften).
Die Sociedad Limitada (nachfolgend SL) oder Limited Company hat die am
häufigsten verwendete Art der Führung eines Unternehmens in
Spanien in den letzten 25 Jahren. Das Unternehmen wird von der 1989 LSRL
Act und deren Änderung in Kraft seit 1995 geregelt.
Wenn Sie planen, ein SL in Torrevieja oder in der Nähe beginnen,
zum Beispiel, könnte man in einem Gestoria oder einer Kanzlei beraten,
sie alle in das Handelsregister von Alicante zu verwalten.
Erstens sollten Sie drei mögliche Namen für das Unternehmen
zu denken. Sobald Sie über den Namen, eine Bescheinigung über
die Reservierung für den Namen der Gesellschaft Registry angewendet
werden müssen entschieden, für den Fall jemand anderes für
den gleichen Namen angelegt, bevor Sie es taten.
Wenn das Zertifikat Possitive, dann sind Sie der erste Name der Liste
für zwei Monate gewährt. Dann sollten Sie schnell Zeichen der
Neuen Gesellschaft Escritura oder Taten in den Notar. sofern dieser Name,
Nationalität und steuerlichen Wohnsitzes der Gesellschafter oder
Aktionäre, die Firma, den Gegenstand des Unternehmens, die corpotare
Domizil, das Kapital (die 3,000 € Minimum sein muss), die Corporate
Begriff, der Anteil des Kapitals von jedem bezahlt Gesellschafter ernennen,
wer den Geschäftsführer des Unternehmens oder Administrador
werden, und die Estatutos Sociales oder Satzung gemeinsam mit einer Erklärung
über die Einhaltung nach dem Gesetz.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit nur einem Mitglied
(genannt SLU oder Sociedad Limitada Unipersonal) mit den gleichen Pflichten
und Vorschriften wie die regulären SL gestartet werden. Die minimale
3000 € Stammkapital muss vollständig eingezahlt sein, vor der
Escritura im Notariat, so ein neues Bankkonto für die Firma aufgenommen
werden sollten, zu unterzeichnen.
Die SL hat mehrere Pflichten, wie die Vorlage der Jahresrechnung an das
Corporate Kanzler o Alicante, einer Hauptversammlung oder Junta muss mindestens
einmal jährlich statt. Und auch die unternehmensinterner MwSt. (Impuesto
de Sociedades) und IVA Steuer (in England MwSt.) muss jährlich und
vierteljährlich jeweils vor den unerwünschten Hacienda oder
Finanzamt deklariert werden
Die Sociedad Anonima oder am häufigsten als SA bekannt (in England
SPS) und steht unter der 1564/1989 LSA Real Decreto-Gesetz geregelt. Meistens
sind die gleichen Anforderungen wie die SL müssen ausgefüllt
werden, wie das Zertifikat, die Unterzeichnung der Escritura im Notariat,
einschließlich der Satzung der Assotiation. Der wichtigste Unterschied
ist die Höhe des Kapitals eingezahlt sein müssen, die €
60,000 und nicht die € 3,000 für den SL. Allerdings ist diese
Zahlung nicht erforderlich, um es zu 100% vor dem Notar gehen, aber nur
25% des Kapitals kann in das neue Unternehmen Bankkonto gestellt werden.
Es ist gesetzlich verpflichtet, ein Board of Directors (Consejo de Administración)
Aufbau und ppoint einen Administrator oder Vorsitzender dieses Gremiums.
Die Hauptversammlung sollte innerhalb der ersten 6 Monate des Jahres stattfinden
und eine weitere außerordentliche Sitzung kann von Aktionären,
die mindestens 5% vertreten die des Kapitals insgesamt bestellt werden.
Der Jahresabschluss Bericht muss dem Corporate Kanzler vorgelegt werden
jedes Jahr nach von einer offiziellen Corporate Auditor geprüft werden,
mit Ausnahme von kleineren Unternehmen.
Es ist wichtig zu bemerken, dass beide SA und SL haben eigene juristische
Person zu tun, und die Aktionäre sind nicht für die Schulden
des Unternehmens mit ihrem eigenen Geld oder Vermögen haben können,
verantwortlich.Diese eigenständige juristische Person ist die Gesellschaft
kann kaufen, verkaufen, vermieten, Hypothek kündigen, verklagen,
etc von sich selbst als ein normaler Mensch, sondern der Administrator
ist die einzige autorisierte Person, dies auf die Gesellschaft im Namen
tun.
Auf der anderen Seite sind die Comunidad de Bienes und Sociedad Civil
Die (auch bekannt als CB und SC jeweils) eine Art von Partnerschaften
mit mehr als zwei Partnern, die eigene oder eine private Unternehmen wollen
gebildet. Diese beiden Partnerschaften sind in der spanischen Zivilgesetzbuch
in den Artikeln 392 bis 406 und 166 und auf jeweils geregelt. Beide haben
sich sehr gewöhnlich und üblich, dass Menschen ein Unternehmen
gründen, weil es schneller und billiger als die beiden anderen oben
genannten SL-und SA-Unternehmen ist. Es ist nicht notwendig, die in der
Escritura Notar unterschreiben, aber man kann eine mündliche oder
privatrechtlichen Vertrages liegt. Die Partner müssen sich über
18 Jahre alt sein. Keine oder minimale Gesellschaftskapital ist überhaupt
erforderlich ist. Und ein weiterer sehr wichtiger Aspekt zu betonen ist,
dass in der CB's und SC's gibt es nicht getrennte juristische Person von
ihren Partnern, so dass jeder Partner für seine oder ihre eigene
Vermögen oder Immobilien, wenn das Unternehmen ows Geld, und es gibt
solidarische responsibily unter den Partner, so bedeutet dies, dass nur
einer der Partner behauptet können sich auf die Schulden der Rest
der Partner zu zahlen.
Wie auch immer, trotz der Art von Unternehmen Sie endlich für die
Gründung eines Unternehmens entscheiden, ist es ratsam, für
den neuen Geschäftsbereich eröffnet Lizenz beantragen (licencia
de Apertura de establecimiento) im Rathaus, und wenn Sie nicht wollen,
jemand könnte Ihr Logo oder kopierenHandelsnamen, dann gelten auch
für die Registro Español de Patentes (Spanien Trademark Standesamt)
y Marcas oder die OAMI (die Europäische Register für Marken
oder Firmennamen) in Alicante.
Wenn Sie Fragen haben über all die oben genannten, zögern Sie
nicht, schicken Sie mir eine E-Mail an meine persönliche E-Mail-Adresse:
info@spanishsolicitorsandlawyers.com
, die ich gerne beantworten werde, sobald ich kann.
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